Grüne Beschaffung

An unsere Lieferanten,

als führender, unabhängiger Hersteller innovativer, anwendungsspezifischer Halbleiterlösungen ist sich TDK-Micronas ihrer Verantwortung für die Umwelt bewusst. Eine hohe Relevanz hat daher die Vermeidung gefährlicher Substanzen und die Abfallreduzierung in der Produktion unserer Produkte und in der Entsorgung. Dies gilt für alle Prozesse und Produkte von TDK‑Micronas. Im Zentrum unseres Interesses steht die Einführung neuer umweltfreundlicher Materialien für unsere Produkte.

Grundsatz

Die Konzentration gefährlicher Substanzen muss nach Möglichkeit überall reduziert und solche Substanzen durch harmlosere Alternativen ersetzt werden. Diese Verpflichtung basiert nicht nur auf gesetzlichen Bestimmungen oder auf den Anforderungen unserer Kunden, sondern ist Teil der Umweltpolitik der TDK-Micronas GmbH.

Umsetzung

Eingebunden in die Zulieferkette muss die TDK-Micronas GmbH dafür Sorge tragen, dass alle gesetzlichen Bestimmungen sowie Kundenanforderungen an ihre Lieferanten weitergereicht werden. Die Spezifikation „Prohibited and Declarable Substances / Requirements on Analysis Certificates“ stellt die Bedingungen, unter denen gefährliche Substanzen in homogenen Materialien für Produkte und Verpackung verwendet werden dürfen.

Durch die Angabe der Inhaltsstoffe garantiert der Lieferant in schriftlicher Form mit Datum und rechtskräftiger Unterschrift, dass keine verbotenen Substanzen gemäß der Spezifikation in einem homogenen Material enthalten sind oder von einem homogenen Material freigesetzt werden mit dem TDK-Micronas beliefert wird. Alle Substanzen, die nach Spezifikation deklariert werden müssen, sind in der Liste der Inhaltsstoffe anzugeben.
Ein Lieferant homogener Materialien muss bei neuen Mustersendungen oder bei neuen Materialspezifikationen und vor größeren Veränderungen eine Liste der Inhaltsstoffe an TDK-Micronas senden. Zu größeren Veränderungen zählen zum Beispiel1
 
  • Die Zusammensetzung des homogenen Materials hat sich geändert.
  • Der Produktionsort des homogenen Materials wurde verlagert.
  • Änderungen in der Spezifikation, die für das zu liefernde Material relevant sind, z. B.:
    • Es wurde eine neue Norm hinzugefügt,
    • es wurde eine neue Substanz hinzugefügt,
    • die Einstufung einer Substanz wurde geändert (z.B. von deklarierungspflichtig zu verboten) oder
    • es haben sich relevante Grenzwerte in den Normen verändert.
 
1Laut den Richtlinien zur Kundeninformation, betreffend Elektronische Komponenten für den Automobilmarkt, führen größere Veränderungen bei Produkt- und/oder Prozessänderungen (PCN) zu Risiken in der Lieferkette (ZVEI [2006]).

 

Support

Wenn Sie Fragen zur "Grünen Beschaffung" haben, zögern Sie nicht Ihren Vertrieb vor Ort zu kontaktieren.