TDK-Micronas Liefer- & Transportinstruktionen

Incoterms

Die Lieferungen erfolgen im Allgemeinen auf Basis der Incoterms 2010.

Ab Werk - Lieferungen

Die Wahl des Dienstleisters muss entsprechend der Beschaffenheit der Ware erfolgen.

Bitte senden Sie die Tracking- oder Flugdaten an
(E-Mail:  MIC-Transport@tdk.com  / Fax +49 761 517 2392).

  • Pakete bis 32 kg
    Kurierdienstleister (unsere Kunden-Nr. wird auf unserer Bestellung mit angedruckt)
  • Pakete über 32 kg, Teil- und Komplettladungen
    Nach bestehenden Vereinbarungen
  • Special Shipments, Express-Sendungen, Maschinenlieferungen
    Bitte kontaktieren Sie Frau Anja Schömmel, Tel. +49 761 517 2240 / Fax +49 761 517 2392
    (E-Mail:  MIC-Transport@tdk.com).
    ​Bei Maschinenlieferung ist eine Kontaktaufnahme bis spätestens 2 Wochen vor Liefertermin notwendig!

Allgemeine Verpackungsvorschriften

Um eine ordnungsgemäße Anlieferung zu gewährleisten, ist die Beachtung  folgender Punkte absolut notwendig:

  • Die Teile müssen frei von allen Verunreinigungen sein. Die Ware darf nicht in Kontakt mit unbeschichteter Wellpappe oder Füllmaterialien kommen.
  • Die Umverpackung (Container, Karton) und alle weitere Verpackungen  (geformte Einsätze, Rohre, etc.) müssen die Teile gegen folgendes schützen:
    - Mechanische Beschädigungen (z. B. Verformung, Druckstellen etc.)
    - Korrosion.
  • Wegen erhöhter Verletzungsgefahr dürfen Kartons nur mit Klebeband und nicht mit Metall-Klammern verschlossen werden.
  • Die Versandverpackung muss die Behälter oder Kartons  während dem Transport und Handling ausreichend schützen.
  • Transporte gefährlicher Gütern sowie empfindliche, zerbrechliche oder ähnliche Sendungen müssen nach den entsprechenden Anweisungen gekennzeichnet werden.

Die TDK-Micronas GmbH weist ausdrücklich darauf hin, dass bei Anlieferungen von Gefahrgut, die nicht in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften (GGVS/ADR) erfolgen, die Annahme in unserem Werk verweigert werden kann.

Holzverpackung (International)

Für Holzverpackungen gelten grundsätzlich die Anforderungen der IPPC-Standard ISPM Nr. 15 (Verordnung von Verpackungsmaterial aus Holz im internationalen Handel). Für Paletten gilt die Norm UIC 435-2.

Verpackungs-Spezifikationen  

Die TDK-Micronas GmbH hat spezielle Verpackungs-Vorschriften für ihre Rohstoffe. Für nähere Informationen kontaktieren Sie bitte  Anja Schömmel (E-Mail: anja.schoemmel@tdk.com)

Versicherung

Die TDK-Micronas GmbH ist Selbstversicherer und die Transportversicherung wird von ihr abgedeckt.

Leergut (Frachtkosten)

Sofern nicht anders vereinbart müssen Frachtkosten für die Lieferungen von Leergut wie folgt getragen werden:

  • Ab Werk Lieferungen: Kosten zu Lasten des Lieferanten
  • Frachtfreie Lieferungen: Kosten zu Lasten von TDK-Micronas

Wareneingang

Für Lieferungen, die außerhalb der Öffnungszeiten des Wareneingangs erfolgen sollen,  bitte unbedingt  die Abteilung Einkauf informieren (Mic-Purchase@tdk.com).
(Öffnungszeiten: Montag bis Freitag jeweils 7.30 - 9:30 Uhr / 10:00 - 12:00 Uhr / 13:00 - 15.30 Uhr, Samstag / Sonntag geschlossen)

Sonstiges

Risikomanagement im globalen Handel

Die TDK-Micronas GmbH hat den Status eines Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten (AEO). Somit ist die internationale Lieferkette vom Hersteller der Ware bis an den Endverbraucher sichergestellt. In diesem Zusammenhang müssen bestimmte Kontrollen durchgeführt werden*.

*(Background: Following the attacks of 11th September 2001, laws and regulations were enacted by the US, United   Nations and European Union to fight back against international terrorism. By the use of these laws money, property holdings and other economic resources of terrorists and terror organisations shall be dispossessed. Companies are obligated to prevent the establishment or maintenance of direct or indirect business contacts with terror organisations and their associated institutions and individuals. In compliance to these measures, continuously changing name lists of respective people and organisations, so-called “anti-terrorism-lists”, have been and being released. These lists are obligatory. The ones who do not abide by these lists infringe the foreign trade law and have to face various juristic consequences.)